Für eine möglichst bedarfsgerechte Wohnungszuteilung wird die Wohnungsgröße an folgende Bedingungen geknüpft:
3-Zi-Wohnungen: Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften, eingetragene Lebenspartnerschaften, lebenspartnerschaftliche Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende mit mind. 1 Kind.
4-Zi-Wohnungen: Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften, eingetragene Lebenspartnerschaften, lebenspartnerschaftliche Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende mit jeweils mind. 2 Kindern.
5-Zi-Wohnungen: Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften, eingetragene Lebenspartnerschaften, lebenspartnerschaftliche Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende mit jeweils mind. 3 Kindern.
Bei der Berechnung der Personenzahl sind nur Ehepaare/ eheähnliche Lebensgemeinschaften/ eingetragene Lebenspartnerschaften/ lebenspartnerschaftliche Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder, die in Hausgemeinschaft leben, zu berücksichtigen. Kinder des/ der Lebensgefährten/ in zählen nur dann zur Hausgemeinschaft, wenn der andere Elternteil dies bestätigt.